Wir sind gerne für sie da

Die häufigsten Fragen und Antworten

Von Anfang an sind wir bemüht, Sie so umfassend wie möglich zu informieren. Für einen ersten Überblick haben wir nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Selbstverständlich ersetzen diese Informationshilfen nicht die persönliche Beratung.

  • Welche Pflegeleistungen gibt es und wie kann ich Pflegehilfsmitteln beantragen?

    Hier finden Sie wichtige Informationene über
  • Wie lange bleibt die Pflegerin bei uns?

    Je nach individueller Vereinbarung und Bedarf. Die Pflege- oder Betreuungskräfte müssen jedoch spätestens nach 3 Monaten in ihr Heimatland zurück fahren. So ist die gesetzliche Regelung.
  • Wie lange dauert es, bis eine Pflegerin/ Betreuerin bei uns ankommt?

    In der Regel benötigen wir, je nach Bedarf und Anspruch, 4 bis 14 Tage ab der Bedarfsaufnahme bis zur Ankunft der Pflege- oder Betreuungskraft bei Ihnen.
  • Wie lange bleibt die Pflegerin bei uns?

    Je nach individueller Vereinbarung und Bedarf. Die Pflege- oder Betreuungskräfte müssen jedoch spätestens nach 3 Monaten in ihr Heimatland zurück fahren. So ist die gesetzliche Regelung.
  • Welche Tätigkeiten führt die Pflegerin durch? Darf sie auch Spritzen geben?

    Unsere Pflege- oder Betreuungskräfte führen folgende Tätigkeiten durch:
    • normale pflegerische Tätigkeiten wie waschen, anziehen, Zähne putzen, Haare waschen, duschen, Körperpflege, Intimpflege, Inkontinenzversorgung, Essengabe, Mobilisation und lagern.
    • krankenpflegerische Tätigkeiten können aus versicherungstechnischen bzw. Haftungsgründen nur von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Wir finden dafür eine Lösung.
    • Haushaltsführung wie Geschirr abspülen, Wäsche waschen und bügeln, einkaufen und die Essenzubereitung.
    • Rezeptbesorgung sowie eventuell das Besorgen von Hilfsmitteln und Inkontinenzprodukten.
    • ALLE TÄTIGKEITEN BEZIEHEN SICH NUR AUF DIE PFLEGEBEDÜRFTIGE PERSON, FALLS NICHT ANDERS VEREINBART.
  • Wo wird die Pflegerin untergebracht? Wo wird sie essen?

    • Die Pflegekraft lebt in der Regel im gleichen Haushalt, in dem auch die pflegebedürftige Person lebt.
    • Sie hat ein eigenes Zimmer mit der Möglichkeit der Nutzung von Bad und WC
    • Kost und Logis ist frei. Es entstehen der Pflege- oder Betreuungskraft dadurch keine Verpflegungskosten.
    • Die Haushaltsführung wird in Form von Haushaltsgeld mit der Führung eines Haushaltbuches geregelt. Natürlich können die Lebensmittel und Hygieneartikel sowie Reinigungs- und Wachmittel von der Familie/ den Angehörigen regelmäßig eingekauft werden.
  • Müssen wir die Pflegerin bei der Einreise abholen?

    nein. Das ist nicht notwendig. Die Pflegekraft wird beim 1. Mal gebracht und eingewiesen. Später kommt sie selbständig an, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  • Wie alt sind die Pflegerinnen?

    Das ist sehr unterschiedlich. Die meisten Pflegekräfte sind zwischen 35 und 55 Jahre alt.
  • Haben wir in der ganzen Zeit einen Ansprechpartner, wenn es Probleme mit der Pflegerin gibt?

    Ja, natürlich. Sie haben während der ganzen Zeit einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin, die Sie auch jeden Monat kontaktiert, um sicherzustellen, dass alles reibungslos abläuft. Sie können Ihre Pflegeberaterin auch im Notfall anrufen.
  • Muss ich für die Pflegerin auch Krankenversicherung und Steuern bezahlen?

    Nein, das müssen Sie nicht. Unsere Pflegekräfte sind sozialversicherungspflichtig in ihrem Heimatland beschäftigt und auch krankenversichert. Ihr Einkommen wird versteuert. Für Sie fallen deswegen keine zusätzlichen Kosten an.
  • Wann muss ich die Pflegerin bezahlen und wie wird das abgerechnet?

    Die Pflege- oder Betreuungsdienstleistung muss für mindestens 30 Tage gebucht werden und wird auf den Tag genau abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt immer für jeden Monat im Voraus, in der Höhe des vertraglich geregelten Entgeltes. Im Todesfall wir das bereits bezahlte Entgelt rückwirkend erstattet.
  • Haben Sie Ihre Frage nicht gefunden?

    KEIN Problem, schreiben Sie uns Ihr Anliegen oder rufen Sie uns an.